Nukleare Drohnenabwehr: Neue Befugnisse für das Energieministerium
Dieses Gesetz erweitert die Befugnisse des Energieministeriums zur Abwehr von Drohnen an Nuklearanlagen. Es erlaubt ihnen den Erwerb und Betrieb von Drohnen, auch aus zuvor verbotenen Ländern, zum Schutz kritischer Standorte im Zusammenhang mit Nuklearmaterialien und Waffenproduktion. Ziel ist es, die nationale Sicherheit zu erhöhen und wichtige Infrastruktur zu schützen.
Wichtige Punkte
Das Energieministerium darf nun Drohnen, auch aus verbotenen Ländern, zum Schutz von Nuklearanlagen kaufen und einsetzen.
Das Gesetz erweitert die Befugnisse des Energieministeriums zum Schutz von Standorten, an denen spezielle Nuklearmaterialien gelagert, transportiert oder verwendet werden, sowie von Standorten, die mit der Forschung oder Produktion von nicht-nuklearen Komponenten für Atomwaffen befasst sind.
Diese Änderungen sollen die Abwehr von Luftbedrohungen wie Drohnen an strategisch wichtigen Orten stärken.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2205
Sponsor: Rep. Lee, Susie [D-NV-3]
Startdatum: 2025-03-18