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Abtreibungsverbot bei Down-Syndrom: Neue Vorschriften

Dieser Gesetzentwurf verbietet Abtreibungen aufgrund einer Down-Syndrom-Diagnose bei einem ungeborenen Kind. Ärzte müssen nach einer solchen Diagnose fragen und über das Verbot informieren. Verstöße können zu Geldstrafen, Gefängnis und dem Verlust staatlicher Fördermittel führen. Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Down-Syndrom vor Diskriminierung zu schützen.
Wichtige Punkte
Verbietet Abtreibungen, wenn der Grund eine Down-Syndrom-Diagnose des ungeborenen Kindes ist.
Ärzte müssen nach Down-Syndrom-Diagnosen fragen und Patienten über das Abtreibungsverbot in solchen Fällen informieren.
Verstöße können zu Geldstrafen, bis zu 5 Jahren Gefängnis und dem Verlust staatlicher Fördermittel führen.
Eine Frau, die eine Abtreibung vornimmt, wird nicht strafrechtlich verfolgt oder zivilrechtlich haftbar gemacht.
Zivilklagen auf Schadensersatz können vom Vater oder den mütterlichen Großeltern (wenn die Mutter minderjährig ist) eingereicht werden.
Medizinisches Fachpersonal ist verpflichtet, bekannte oder vermutete Verstöße den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2251
Sponsor: Rep. Estes, Ron [R-KS-4]
Startdatum: 2025-03-21