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Bundesbeamte dürfen ausgemusterte Dienstwaffen kaufen

Ein neues Gesetz erlaubt Bundespolizeibeamten, einschließlich Rentnern, den Kauf ihrer ausgemusterten Dienstwaffen von der ausgebenden Behörde. Dies soll es Beamten ermöglichen, Waffen zu erwerben, mit denen sie vertraut sind, nachdem die Behörde sie nicht mehr verwendet.
Wichtige Punkte
Beamte können Schusswaffen kaufen, die sie zuvor im Dienst verwendet haben, nachdem diese ausgemustert wurden.
Der Kauf muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ausmusterung der Waffe erfolgen, und der Beamte muss in gutem Ansehen stehen.
Der Preis der Waffe wird auf der Grundlage ihres Restwerts festgelegt, unter Berücksichtigung von Alter und Zustand.
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56%
ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
2025-05-15
Dafür 234
Dagegen 182
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gavel
Status:
Vom Haus verabschiedet
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2255
Sponsor: Rep. Fry, Russell [R-SC-7]
Startdatum: 2025-03-21
Abstimmungsdatum: 2025-05-15
Sitzung Nr.: 1
Abstimmung Nr.: 130