arrow_back Zurück zur App

Obligatorische „Nicht Spülen“-Etiketten für Einwegtücher

Neue Vorschriften verlangen von Herstellern von Einwegtüchern, wie Babytüchern oder Reinigungstüchern, ihre Verpackungen deutlich mit „Nicht Spülen“-Warnhinweisen zu kennzeichnen. Dies soll Abwassersysteme vor Verstopfungen schützen und Reparaturkosten senken, was letztendlich zu niedrigeren Wasser- und Abwassergebühren für die Bürger führen könnte.
Wichtige Punkte
Alle Einwegtücher, einschließlich Baby-, Desinfektions- und Make-up-Entferner-Tücher, müssen sichtbare „Nicht Spülen“-Etiketten tragen.
Etiketten müssen groß, klar und gut sichtbar auf der Verpackung angebracht sein, damit sie leicht zu erkennen sind.
Unternehmen dürfen diese Produkte nicht als spülbar bewerben.
Die Federal Trade Commission wird diese Vorschriften durchsetzen, und Verstöße können zu Strafen führen.
Staatliche Gesetze zur Kennzeichnung von Tüchern dürfen nicht von diesen Bundesanforderungen abweichen, um landesweit einheitliche Regeln zu gewährleisten.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Vom Haus verabschiedet
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2269
Sponsor: Rep. McClain, Lisa C. [R-MI-9]
Startdatum: 2025-03-21