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Sozialversicherungsoption für Geistliche

Das Clergy Act ermöglicht Geistlichen, Mitgliedern religiöser Orden und Christian Science Praktikern, die zuvor auf die Sozialversicherung verzichtet haben, wieder in das System einzutreten. Dies gibt ihnen Zugang zu Renten- und anderen Leistungen der Sozialversicherung. Sie haben bis zum Fälligkeitsdatum ihrer Einkommensteuererklärung für das zweite Steuerjahr nach 2027 Zeit, um sich zu bewerben.
Wichtige Punkte
Geistliche können sich wieder für die Sozialversicherung anmelden, auch wenn sie zuvor darauf verzichtet haben.
Die Frist für die Beantragung des Wiedereintritts ist der Fälligkeitstermin der Steuererklärung für das zweite Steuerjahr des Antragstellers, das nach dem 31. Dezember 2027 beginnt.
Nach dem Wiedereintritt können Einzelpersonen die Sozialversicherung nicht mehr verlassen.
Späte Anträge können die Zahlung überfälliger Steuern für das betreffende Steuerjahr erfordern.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_227
Sponsor: Rep. Fong, Vince [R-CA-20]
Startdatum: 2025-01-07