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Verzögerung der Freigabe von Mitteln für Naturschutz und Feuchtgebiete.

Dieses Gesetz verschiebt den Zeitpunkt, zu dem Zinserträge aus dem Bundesfonds zur Wiederherstellung der Tierwelt an die Bundesstaaten verteilt werden dürfen. Anstatt im Geschäftsjahr 2026 werden diese Gelder nun erst ab 2033 für staatliche Projekte zur Erhaltung der Tierwelt und zum Schutz von Feuchtgebieten verfügbar sein. Dies bedeutet eine Verzögerung von sieben Jahren bei der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für diese Umweltprogramme.
Wichtige Punkte
Die Verfügbarkeit von Zinsen aus dem Fonds zur Wiederherstellung der Tierwelt wird von 2026 auf 2033 verschoben.
Zusätzliche Finanzmittel für staatliche Naturschutz- und Feuchtgebietsprojekte werden sieben Jahre später freigegeben.
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Status: Gesetz geworden
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2316
Sponsor: Rep. Hurd, Jeff [R-CO-3]
Startdatum: 2025-03-25