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Gefängnisse dürfen Handys stören: Illegale Kommunikation beenden.

Ein neues Gesetz erlaubt Bundes- und Staatsgefängnissen, Handy-Störsender einzusetzen. Dies soll die illegale Kommunikation von Insassen mit der Außenwelt verhindern. Bürger könnten eine erhöhte Sicherheit erfahren, da es für Kriminelle schwieriger wird, Aktivitäten aus dem Gefängnis heraus zu koordinieren.
Wichtige Punkte
Gefängnisse dürfen legal Handy-Störsysteme einsetzen, um unautorisierte Kommunikation zu blockieren.
Das Stören ist auf die Unterkunftsgebäude der Justizvollzugsanstalt beschränkt, um externe Signale nicht zu beeinträchtigen.
Staatliche Justizvollzugsanstalten tragen die Kosten für ihre Störsysteme und müssen sich vor der Implementierung mit lokalen Strafverfolgungsbehörden beraten.
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Status:
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Drucknummer: 119_HR_2350
Sponsor: Rep. Kustoff, David [R-TN-8]
Startdatum: 2025-03-26