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Ausschluss von Anlagevertragsvermögen aus der Wertpapierdefinition

Dieses Gesetz ändert die Definition von Wertpapieren, indem es bestimmte digitale Vermögenswerte ausschließt, die fungibel sind, direkt zwischen Personen übertragbar sind und auf einem kryptografisch gesicherten öffentlichen Distributed Ledger aufgezeichnet werden. Dies bedeutet, dass einige digitale Vermögenswerte, die zuvor als Wertpapiere galten, nicht mehr denselben Vorschriften unterliegen, was sich auf den Kauf, Verkauf und Besitz durch Bürger auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Digitale Vermögenswerte, die fungibel und direkt zwischen Personen übertragbar sind, werden nicht mehr als Wertpapiere betrachtet.
Diese Änderung kann sich auf die Vorschriften für den Handel und Besitz bestimmter digitaler Vermögenswerte auswirken und deren Austausch für Bürger potenziell vereinfachen.
Neue Regeln gelten für digitale Vermögenswerte, die in öffentlichen, kryptografisch gesicherten Ledgern aufgezeichnet sind.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2365
Sponsor: Rep. Emmer, Tom [R-MN-6]
Startdatum: 2025-03-26