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Ende der Bundesregistrierung und Steuern auf Kurzlaufgewehre und -flinten

Dieses Gesetz nimmt Kurzlaufgewehre und -flinten aus der Definition von 'Feuerwaffe' im National Firearms Act (NFA) heraus. Dies bedeutet, dass Bürger, die diese Waffen besitzen, nicht mehr die speziellen Übertragungssteuern zahlen oder sie im Bundesregister eintragen müssen. Darüber hinaus ordnet das Gesetz an, dass der Generalstaatsanwalt die bestehenden Bundesregister und Anträge für diese spezifischen Waffen innerhalb von 365 Tagen vernichten muss.
Wichtige Punkte
Kurzlaufgewehre und -flinten werden aus der Definition von 'Feuerwaffe' im National Firearms Act (NFA) ausgeschlossen.
Besitzer dieser Waffen müssen keine spezielle Bundesübertragungssteuer mehr zahlen oder sie unter dem NFA registrieren.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Generalstaatsanwalt alle bestehenden Bundesregistrierungsunterlagen für diese Waffen innerhalb von 365 Tagen vernichten muss.
Staatliche und lokale Gesetze, die Steuern (außer allgemeinen Umsatzsteuern) oder Registrierungsanforderungen für diese Waffen vorschreiben, werden außer Kraft gesetzt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2395
Sponsor: Rep. Clyde, Andrew S. [R-GA-9]
Startdatum: 2025-03-27