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Verbot des Ranglistenwahlrechts bei Bundeswahlen

Dieses Gesetz verbietet die Verwendung des Ranglistenwahlrechts bei Wahlen zu Bundesämtern. Das bedeutet, dass Bürger nur noch für einen Kandidaten stimmen werden, anstatt sie nach Präferenz zu reihen. Die Änderung zielt darauf ab, den Wahlprozess bei Bundeswahlen zu vereinfachen.
Wichtige Punkte
Bundeswahlen: Das Ranglistenwahlrecht wird nicht mehr angewendet. Sie stimmen nur noch für einen Kandidaten.
Vereinfachter Prozess: Die Änderung zielt darauf ab, die Wahlmethode für Bundeswahlen landesweit zu standardisieren.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2561
Sponsor: Rep. Lawler, Michael [R-NY-17]
Startdatum: 2025-04-01