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Größere Arbeitnehmerbeteiligung bei der Wahl von Arbeitnehmervertretern

Neue Regeln ändern die Wahl von Arbeitnehmervertretern und führen eine geheime Abstimmung ein. Damit eine Wahl gültig ist, müssen mindestens zwei Drittel der wahlberechtigten Arbeitnehmer abstimmen, und der gewählte Vertreter benötigt die Mehrheit der Stimmen. Dies soll die Beteiligung und den Einfluss der Arbeitnehmer bei Entscheidungen über ihre Vertretung erhöhen.
Wichtige Punkte
Wahlen von Arbeitnehmervertretern müssen künftig geheim erfolgen.
Mindestens zwei Drittel der wahlberechtigten Arbeitnehmer müssen an der Abstimmung teilnehmen, damit die Wahl gültig ist.
Der gewählte Vertreter muss die Mehrheit der Stimmen aller Wähler erhalten.
Die Änderungen treten sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft und gelten für alle danach stattfindenden Wahlen.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2572
Sponsor: Rep. Onder, Robert [R-MO-3]
Startdatum: 2025-04-01