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Einfachere Mittelübertragung für Arbeitsförderungsprogramme

Neue Regeln ermöglichen den Bundesstaaten mehr Flexibilität bei der Verwendung eines Teils der für bedürftige Familien vorgesehenen Mittel. Sie können nun einen begrenzten Betrag dieser Mittel auf Programme zur Arbeitsförderung und zum Zugang zu Beschäftigung übertragen. Dies soll die Unterstützung besser an die lokalen Arbeitsmarktbedürfnisse anpassen.
Wichtige Punkte
Bundesstaaten können bis zu 15% der Mittel aus Familienhilfeprogrammen für Arbeitsförderungsprogramme übertragen.
Die Änderungen zielen darauf ab, Bürokratie abzubauen und den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsplätzen zu verbessern.
Die Bestimmungen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2579
Sponsor: Rep. Smucker, Lloyd [R-PA-11]
Startdatum: 2025-04-01