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Keine öffentlichen Gelder für Werbung des Ombudsmanns für Einwanderungshaft

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verwendung öffentlicher Gelder für die Werbung des Büros des Ombudsmanns für Einwanderungshaft, einschließlich Plakatwänden, zu verbieten. Dies bedeutet, dass die Bürger keine Werbung für dieses Büro sehen werden, was sich darauf auswirken kann, wie sie von dessen Existenz und Funktionen erfahren.
Wichtige Punkte
Das Gesetz verbietet die Verwendung öffentlicher Gelder für die Werbung des Büros des Ombudsmanns für Einwanderungshaft.
Das Verbot umfasst alle Formen der Werbung, einschließlich Plakatwänden, was die öffentliche Sichtbarkeit des Büros einschränkt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_259
Sponsor: Rep. Biggs, Andy [R-AZ-5]
Startdatum: 2025-01-09