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Elterliche Zustimmung für Geschlechts- und Namensänderungen von Schülern.

Dieser Gesetzentwurf verlangt von Grund- und Mittelschulen, die Zustimmung der Eltern einzuholen, bevor sie Geschlechtsmerkmale, Pronomen oder bevorzugte Namen eines Schülers in Schulformularen ändern. Dies gilt auch für geschlechtsbezogene Unterkünfte wie Umkleideräume oder Badezimmer. Ziel ist es, den Eltern mehr Kontrolle über die Informationen und Arrangements ihrer Kinder in Bildungseinrichtungen zu geben.
Wichtige Punkte
Grund- und Mittelschulen müssen die elterliche Zustimmung für Änderungen der Geschlechtsmerkmale, Pronomen oder bevorzugten Namen eines Schülers in Schulformularen einholen.
Die elterliche Zustimmung ist auch für geschlechtsbezogene Unterkünfte, einschließlich Umkleideräumen oder Badezimmern, erforderlich.
Diese Regeln gelten für öffentliche Schulen, die Bundesmittel für Bildung erhalten.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2616
Sponsor: Rep. Walberg, Tim [R-MI-5]
Startdatum: 2025-04-03