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Strengere Strafen für Behinderung der Grenzkontrolle und Menschenschmuggel

Neue Vorschriften führen strengere Strafen für die absichtliche Behinderung von Grenz-, Zoll- und Einwanderungsbehörden ein. Dies umfasst die Weitergabe von Informationen über den Standort von Behörden zur Begehung von Straftaten und die Zerstörung von Grenzinfrastruktur. Ziel ist es, die Grenzsicherheit zu erhöhen und die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.
Wichtige Punkte
Bis zu 10 Jahre Gefängnis für die Weitergabe von Informationen über Grenzschutzbehörden zur Begehung von Straftaten (z.B. Schmuggel).
Bis zu 10 Jahre Gefängnis für die Zerstörung oder Beschädigung von Grenzzäunen, Kameras oder Sensoren.
Bis zu 20 Jahre Gefängnis, wenn bei der Zerstörung der Grenzinfrastruktur eine Schusswaffe verwendet wurde.
Strengere Strafen für den Einsatz von Schusswaffen bei Menschenschmuggelverbrechen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_263
Sponsor: Rep. Ciscomani, Juan [R-AZ-6]
Startdatum: 2025-01-09