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Steuererleichterungen für Arbeitnehmer: Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen und Berufsausgaben.

Dieses Gesetz stellt die Möglichkeit für Arbeitnehmer wieder her, Gewerkschaftsbeiträge und damit verbundene Ausgaben von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Darüber hinaus können Arbeitnehmer wieder alle nicht erstatteten Ausgaben, die im Rahmen ihrer Tätigkeit als Arbeitnehmer anfallen, als sonstige Einzelabzüge geltend machen. Diese Änderungen gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, und können die Einkommensteuerbelastung für Arbeitnehmer mit solchen Kosten senken.
Wichtige Punkte
Gewerkschaftsbeiträge und -ausgaben sind vollständig vom Einkommen abzugsfähig (ein 'Above-the-Line'-Abzug).
Wiederherstellung des sonstigen Einzelabzugs für alle nicht erstatteten beruflichen Ausgaben von Arbeitnehmern.
Die Änderungen treten für Steuererklärungen ab dem Jahr 2025 in Kraft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2671
Sponsor: Rep. Boyle, Brendan F. [D-PA-2]
Startdatum: 2025-04-07