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Verbot der Eintreibung verjährter Schulden: Verbesserter Verbraucherschutz

Dieses neue Gesetz verbietet Inkassounternehmen, Schulden einzutreiben, deren Verjährungsfrist abgelaufen ist. Wenn die gesetzliche Frist zur gerichtlichen Geltendmachung einer Schuld abgelaufen ist, dürfen Inkassounternehmen keine Zahlung mehr verlangen. Dies soll Bürger vor unlauteren Praktiken und Druck bezüglich alter finanzieller Verpflichtungen schützen.
Wichtige Punkte
Inkassounternehmen dürfen keine verjährten Schulden mehr eintreiben oder versuchen, diese einzutreiben.
Verbraucher sind vor dem Druck geschützt, Schulden zu begleichen, die rechtlich nicht mehr gerichtlich verfolgt werden können.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2704
Sponsor: Rep. Cohen, Steve [D-TN-9]
Startdatum: 2025-04-08