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Gesetz zur Benachrichtigung von Familien bei Tod, Verletzung oder Krankheit in Haft

Dieses neue Gesetz soll sicherstellen, dass Familien von Personen in Bundes-, Landes- oder lokaler Haft umgehend und respektvoll über schwere Verletzungen, Krankheiten oder den Tod ihrer Angehörigen informiert werden. Es legt klare Regeln für die Erfassung von Notfallkontaktdaten, Benachrichtigungsfristen und die Art der Informationsübermittlung fest, um das Leid der Familien zu verhindern und die Transparenz der Behörden zu verbessern.
Wichtige Punkte
Pflicht zur Erfassung von Notfallkontaktdaten von in Gewahrsam genommenen Personen.
Vorschrift zur Benachrichtigung der Familie über den Tod innerhalb von 12 Stunden und über schwere Verletzungen oder Krankheiten innerhalb von 48 Stunden.
Detaillierte Informationen, die der Familie mitgeteilt werden müssen, einschließlich der Ursache des Vorfalls und der Kontaktdaten der medizinischen Einrichtung.
Verfahren zur Rückgabe persönlicher Gegenstände und sterblicher Überreste sowie zur Bereitstellung von Autopsieergebnissen.
Möglichkeit für Personen, Benachrichtigungen abzulehnen, und Verbot von Zwang bei der Datenerfassung.
Einsetzung eines Ombudsmanns im Justizministerium zur Untersuchung von Benachrichtigungsfehlern.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2718
Sponsor: Rep. Kamlager-Dove, Sydney [D-CA-37]
Startdatum: 2025-04-08