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Schutz der Privatsphäre von Hauskäufern: Verkauf von Hypothekendaten gestoppt

Dieses Gesetz schützt Personen, die einen Hypothekarkredit beantragen, vor unerwünschten Marketingangeboten. Es verbietet Kreditauskunfteien, Verbraucherdaten an andere Unternehmen weiterzugeben, nachdem ein Antrag auf ein Wohnungsbaudarlehen gestellt wurde, es sei denn, das Unternehmen hat eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden oder ist bereits sein aktueller Kreditgeber. Dies reduziert die sogenannten 'Trigger Leads' – sofortige Angebote von Wettbewerbern nach der Antragstellung.
Wichtige Punkte
Kreditauskunfteien dürfen Informationen über Ihren Hypothekenantrag nicht mehr an nicht verbundene Dritte verkaufen.
Dies verringert die Anzahl unerwünschter Anrufe und Angebote von konkurrierenden Kreditgebern unmittelbar nach Beginn des Hauskaufprozesses.
Daten dürfen nur an Unternehmen weitergegeben werden, die Ihre direkte Zustimmung haben oder die bereits Ihr aktuelles Hypothekendarlehen oder Bankkonto betreuen.
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Status: Gesetz geworden
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2808
Sponsor: Rep. Rose, John W. [R-TN-6]
Startdatum: 2025-04-10