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Verbot von Regierungsaufträgen für Sonderbedienstete und deren Angehörige

Neue Regeln sollen die Vergabe von Regierungsaufträgen an spezielle Regierungsbedienstete und deren Familien oder verbundene Unternehmen einschränken. Dies soll Interessenkonflikte verhindern und Fairness bei der Verwendung öffentlicher Gelder gewährleisten. Bürger können mehr Transparenz im öffentlichen Beschaffungsprozess erwarten.
Wichtige Punkte
Verbietet der Regierung, Verträge, Zuschüsse oder andere Vereinbarungen mit speziellen Regierungsbediensteten (z.B. Beratern, Experten) sowie deren Ehepartnern, Kindern, Geschäftspartnern oder Organisationen, in denen sie wichtige Positionen innehaben, abzuschließen.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die ausschließlich als Mitglieder von Beratungsausschüssen tätig sind.
Verlangt von der Regierung, die Bundesbeschaffungsvorschriften innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes anzupassen, um sie an diese neuen Regeln anzugleichen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2824
Sponsor: Rep. Castor, Kathy [D-FL-14]
Startdatum: 2025-04-10