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Schutz und Wiedereinstellung von Bundesbediensteten in Probezeit

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Bundesbediensteten in Probezeit, die befördert wurden, die gleichen Beschäftigungsschutzrechte wie festangestellten Mitarbeitern zu gewähren. Das bedeutet, dass sie im Falle einer Entlassung das Recht haben, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Darüber hinaus können Personen, die nach dem 20. Januar 2025 entlassen wurden, die Wiedereinstellung in ihre Position mit Nachzahlung beantragen.
Wichtige Punkte
Bundesbedienstete in Probezeit nach einer Beförderung erhalten das Recht, gegen Entlassungsentscheidungen Berufung einzulegen, ähnlich wie festangestellte Mitarbeiter.
Personen, die nach dem 20. Januar 2025 aus einem Bundesdienstverhältnis in Probezeit entlassen wurden, können die Wiedereinstellung in dieselbe oder eine gleichwertige Position mit Nachzahlung beantragen.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Personen, die in politische Positionen befördert oder von diesen entfernt wurden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2880
Sponsor: Rep. Olszewski, Johnny [D-MD-2]
Startdatum: 2025-04-10