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Hammers' Gesetz: Immaterielle Schäden bei Kreuzfahrten

Das neue Hammers' Gesetz ermöglicht die Geltendmachung von immateriellen Schäden, wie Verlust von Fürsorge, Komfort und Gesellschaft, in Fällen, die sich aus Kreuzfahrten auf hoher See ergeben. Dies bedeutet, dass Personen, die von Vorfällen auf Kreuzfahrtschiffen betroffen sind, einen breiteren Umfang an Entschädigungen beantragen können als zuvor.
Wichtige Punkte
Das Gesetz erweitert die Möglichkeit, immaterielle Schäden (z.B. Schmerz, Leid, Verlust von Kameradschaft) bei Kreuzfahrtunfällen geltend zu machen.
Dies gilt für Kreuzfahrten, die Passagiere in den Vereinigten Staaten an Bord nehmen oder von Bord gehen lassen und mindestens 250 Passagiere befördern.
Zuvor waren solche Schäden hauptsächlich auf kommerzielle Luftfahrtunfälle beschränkt und umfassen nun auch Seereisen.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2922
Sponsor: Rep. Bacon, Don [R-NE-2]
Startdatum: 2025-04-17