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Tierschutzgesetz: Reptilien, Amphibien, Fische jetzt eingeschlossen

Dieser Gesetzentwurf erweitert die Definition von „Tier“ im Tierschutzgesetz um kaltblütige Arten wie Reptilien, Amphibien, Kopffüßer und Fische. Dies bedeutet, dass diese Tiere, wenn sie für Forschung, Tests, Ausstellungen oder als Haustiere verwendet werden, nun neuen Tierschutzstandards unterliegen. Die Änderungen könnten Forschungseinrichtungen, Aussteller und Tierhalter betreffen und ihre Verantwortung für das Tierwohl erhöhen.
Wichtige Punkte
Erweiterung des Rechtsschutzes auf Reptilien, Amphibien, Kopffüßer und Fische, die in Forschung, Ausstellungen oder als Haustiere verwendet werden.
Erhöhung der Anforderungen an Pflege und Lebensbedingungen für diese Tiere in Forschungs- und Ausstellungseinrichtungen.
Ausschluss von Nutztieren, die für Lebensmittel- oder landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, aus dem Geltungsbereich des Gesetzes.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_2976
Sponsor: Rep. McCollum, Betty [D-MN-4]
Startdatum: 2025-04-21