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Ende der Rentenkürzungen für qualifizierte behinderte Militärveteranen.

Dieses Gesetz ändert die Vorschriften, um zusätzlichen pensionierten Mitgliedern der Streitkräfte den gleichzeitigen Bezug von militärischen Ruhestandsbezügen und Invaliditätsentschädigung zu ermöglichen. Die Änderung weitet die Berechtigung auf qualifizierte Rentner mit einer dienstbedingten Behinderung von weniger als 50 Prozent aus. Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und gelten für Zahlungen für Monate, die an oder nach diesem Datum beginnen.
Wichtige Punkte
Ausweitung des gleichzeitigen Bezugs von Leistungen auf qualifizierte Rentner mit einem Behinderungsgrad von unter 50 %.
Abschaffung der Verrechnung von Ruhestandsbezügen mit der Invaliditätsentschädigung für diese berechtigten Veteranen.
Die Änderungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_303
Sponsor: Rep. Bilirakis, Gus M. [R-FL-12]
Startdatum: 2025-01-09