Erleichterter Besitz von Kurzlauf-Schrotflinten und Löschung von Aufzeichnungen
Dieses Gesetz ändert die Vorschriften für Kurzlauf-Schrotflinten, indem es sie aus der Definition von Schusswaffen entfernt, die eine spezielle Registrierung erfordern. Dies bedeutet, dass Bürger solche Schrotflinten leichter erwerben und besitzen können und bestehende Registrierungsdaten vernichtet werden. Das Gesetz zielt darauf ab, die Vorschriften für Waffenbesitzer zu vereinfachen.
Wichtige Punkte
Kurzlauf-Schrotflinten werden nicht mehr als Schusswaffen eingestuft, die eine spezielle Bundesregistrierung erfordern.
Bestehende Bundesregistrierungen für Kurzlauf-Schrotflinten werden innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes vernichtet.
Staatliche und lokale Registrierungs- oder Lizenzanforderungen für Kurzlauf-Schrotflinten, die an Bundesgesetze gebunden sind, gelten als erfüllt, wenn die Schrotflinte gemäß anderen Bundesvorschriften besessen wird.
Das Gesetz setzt staatliche und lokale Steuern (außer allgemeine Umsatz- oder Verbrauchssteuern) sowie Kennzeichnungs-, Aufzeichnungs- oder Registrierungsanforderungen für Kurzlauf-Schrotflinten außer Kraft.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3034
Sponsor: Rep. Biggs, Sheri [R-SC-3]
Startdatum: 2025-04-28