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Wohnsitzpflicht in D.C. für Direktoren von Gerichts- und Vorverfahrensbehörden

Neue Vorschriften verlangen, dass die Direktoren von zwei Schlüsselbehörden, die Gerichts- und Straftäterüberwachungsdienste im District of Columbia beaufsichtigen, im District wohnen müssen. Dies soll sicherstellen, dass Personen in diesen Positionen stärker mit der Gemeinschaft verbunden sind, der sie dienen. Die Änderung gilt für diejenigen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in diese Ämter berufen werden.
Wichtige Punkte
Der Direktor der Agentur für Gerichtsdienste und Straftäterüberwachung muss im District of Columbia wohnen.
Der Direktor der Vorverfahrensbehörde muss im District of Columbia wohnen.
Die Wohnsitzpflicht gilt für neue Direktoren, die am oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ernannt werden.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3047
Sponsor: Del. Norton, Eleanor Holmes [D-DC-At Large]
Startdatum: 2025-04-28