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Verbot von Sturmwaffen und Magazinen mit hoher Kapazität mit Ausnahmen für Altbesitz

Das Gesetz verbietet Herstellung, Verkauf und Besitz bestimmter halbautomatischer Sturmwaffen und Magazine mit hoher Kapazität. Wer solche Waffen bereits legal besitzt, darf sie behalten, muss jedoch strengere Lagerungsvorschriften und Überprüfungen bei der Weitergabe beachten.
Wichtige Punkte
Verbot des Verkaufs und der Produktion neuer halbautomatischer Sturmwaffen und Magazine mit mehr als 15 Schuss.
Bestandsschutz für aktuelle Besitzer, jedoch Pflicht zur Hintergrundüberprüfung durch einen lizenzierten Händler bei privatem Weiterverkauf.
Vorschrift zur sicheren Aufbewahrung von Altbeständen (z. B. verschlossen), um den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern.
Bereitstellung von Bundesmitteln für freiwillige Rückkaufprogramme von Waffen.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3115
Sponsor: Rep. McBath, Lucy [D-GA-6]
Startdatum: 2025-04-30