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Verbot der Berücksichtigung von Treibhausgasemissionskosten in Bundesbehördenentscheidungen

Dieses Gesetz zielt darauf ab, Bundesbehörden zu verbieten, die „sozialen Kosten von Kohlenstoff“, Methan, Lachgas und anderen Treibhausgasen bei Entscheidungen, einschließlich der Gesetzgebung oder Kosten-Nutzen-Analysen, zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die Umweltauswirkungen und gesellschaftlichen Kosten von Emissionen bei wirtschaftlichen Bewertungen für Vorschriften nicht mehr berücksichtigt werden, was sich auf zukünftige Umweltstandards und Energiekosten auswirken könnte.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden dürfen Schätzungen der durch Treibhausgasemissionen (z.B. Kohlendioxid, Methan) verursachten Schäden in ihren Analysen und Entscheidungen nicht mehr verwenden.
Diese Änderung könnte beeinflussen, wie Behörden die Umwelt- und Wirtschaftsauswirkungen neuer Vorschriften bewerten, was möglicherweise zu weniger strengen Emissionsvorschriften führt.
Das Gesetz verlangt von Bundesbehörden, über ihre frühere Verwendung dieser Kostenschätzungen zu berichten, um das Ausmaß ihrer bisherigen Anwendung zu bewerten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3147
Sponsor: Rep. Hudson, Richard [R-NC-9]
Startdatum: 2025-05-01