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Leichterer Zugang zu Arbeitsunfallentschädigung für verletzte Bundesbedienstete

Dieses Gesetz erleichtert verletzten Bundesbediensteten den Zugang zu Arbeitsunfallentschädigungen. Es ermöglicht, dass Leistungen von Arzthelfern und Krankenpflegern im Rahmen des Entschädigungsprogramms abgedeckt werden. Dies bedeutet mehr Behandlungsoptionen und schnelleren Zugang zur Versorgung für die Mitarbeiter.
Wichtige Punkte
Krankenpfleger und Arzthelfer können jetzt verletzte Bundesbedienstete im Rahmen der Entschädigung behandeln.
Größere Auswahl an medizinischen Fachkräften für verletzte Mitarbeiter.
Schnellerer Zugang zu medizinischer Versorgung und Arbeitsunfallentschädigungen.
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Bürgerumfrage
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3170
Sponsor: Rep. Walberg, Tim [R-MI-5]
Startdatum: 2025-05-01