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Aktienhandelsverbot für Kongressmitglieder und Ehepartner

Ein neuer Gesetzesentwurf schlägt vor, Mitgliedern des US-Kongresses und ihren Ehepartnern den Kauf, Verkauf und Besitz von Aktien und bestimmten anderen Finanzinstrumenten zu verbieten. Dies soll das öffentliche Vertrauen stärken und Interessenkonflikte verhindern. Bürger können mehr Transparenz von ihren Vertretern erwarten.
Wichtige Punkte
Mitglieder des Kongresses und ihre Ehepartner dürfen die meisten Finanzinstrumente weder handeln noch halten.
Das Verbot umfasst Aktien, Termingeschäfte und Rohstoffe, schließt jedoch diversifizierte Investmentfonds, ETFs, Thrift Savings Plan-Investitionen und US-Staatsanleihen aus.
Bestehende Bestände sind erlaubt, und neue Investitionen können über qualifizierte Blind Trusts getätigt werden.
Verstöße können zu zivilrechtlichen Geldstrafen führen.
Die Regeln treten am ersten Tag des 120. Kongresses in Kraft.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3182
Sponsor: Rep. Bresnahan, Robert P. [R-PA-8]
Startdatum: 2025-05-05