Einschränkung zollfreier Importe für Waren aus Nicht-Marktwirtschaften.
Das Gesetz verschärft die Regeln für Zoll- und Steuerbefreiungen bei Sendungen mit geringem Wert (De-minimis-Regelung), indem es Waren aus Nicht-Marktwirtschaften oder Ländern auf der Prioritätsbeobachtungsliste ausschließt. Dies bedeutet, dass bestimmte günstige Importprodukte aus diesen Ländern nun Zöllen unterliegen, was deren Endpreis für Verbraucher erhöhen könnte. Zusätzlich werden neue Dokumentationspflichten für Importeure eingeführt, um die Zollkontrolle bei Sendungen mit geringem Wert zu verbessern.
Wichtige Punkte
Abschaffung der Zollbefreiung (De minimis) für Waren bis zu 800 USD, wenn sie aus Ländern stammen, die als Nicht-Marktwirtschaften gelten oder unter besonderer Handelsüberwachung stehen.
Einführung neuer, obligatorischer Dokumentationsanforderungen für alle Sendungen mit geringem Wert, einschließlich Angaben zum Ursprungsland, Transaktionswert und zur Identität des Versenders/Importeurs.
Möglichkeit zivilrechtlicher Strafen (beginnend bei 5.000 USD) für die Angabe falscher Informationen in Zolldokumenten.
Zollbehörden können Waren festhalten; wenn interessierte Parteien nicht innerhalb von 30 Tagen reagieren, können die Waren als aufgegeben gelten oder auf Kosten des Importeurs exportiert werden.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_322
Sponsor: Rep. Suozzi, Thomas R. [D-NY-3]
Startdatum: 2025-01-09