Geburtsfehlerversicherung: Neue Deckungsregeln für Behandlungskosten
Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Krankenversicherungen die Kosten für die Behandlung angeborener Anomalien übernehmen, die das Aussehen oder die Funktion von Augen, Ohren, Zähnen, Mund oder Kiefer beeinträchtigen. Dies bedeutet, dass Personen mit solchen Erkrankungen leichteren Zugang zu notwendigen medizinischen Eingriffen, einschließlich rekonstruktiver und zahnärztlicher Behandlungen, haben werden, ohne Angst haben zu müssen, dass ihre Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Wichtige Punkte
Krankenversicherungen müssen die Kosten für die Behandlung angeborener Anomalien an Augen, Ohren, Zähnen, Mund oder Kiefer übernehmen.
Dies umfasst rekonstruktive, zahnärztliche, kieferorthopädische und prothetische Eingriffe, wenn medizinisch notwendig.
Die Eigenbeteiligung der Patienten darf nicht höher sein als bei anderen medizinischen Leistungen.
Versicherer müssen ab dem 1. Januar 2026 über diese neue Deckung informieren.
Das Gesetz deckt keine Schönheitsoperationen ab, die ausschließlich zur Verbesserung des Aussehens dienen und nicht auf einen Geburtsfehler zurückzuführen sind.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3277
Sponsor: Rep. Dunn, Neal P. [R-FL-2]
Startdatum: 2025-05-08