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Vereinfachung der Infrastrukturnutzung zur Grundwasseranreicherung

Neue Vorschriften vereinfachen die Nutzung bestehender Wegerechte, Dienstbarkeiten und anderer Genehmigungen zur Grundwasseranreicherung. Dies bedeutet, dass öffentliche und private Einrichtungen Wasser leichter transportieren können, was potenziell zu einem besseren Wassermanagement und zur Vermeidung von Dürren führen kann. Die Änderungen zielen darauf ab, Prozesse zu straffen, ohne zusätzliche, komplexe Genehmigungen zu erfordern.
Wichtige Punkte
Vereinfachte Verfahren: Es ist keine zusätzliche Genehmigung erforderlich, um bestehende Infrastruktur (z.B. Wegerechte, Dienstbarkeiten) für den Wassertransport zur Grundwasseranreicherung zu nutzen.
Meldepflicht: Vor Beginn der Aktivitäten muss das Bureau of Land Management über die beabsichtigte Nutzung informiert werden, mit Angabe der Details des geplanten Betriebs.
Keine Befreiung von Gesetzen: Das Gesetz befreit nicht von der Einhaltung anderer anwendbarer Bundesgesetze oder Richtlinien des Bureau of Land Management.
Keine Genehmigung für Erweiterung: Das Gesetz ermächtigt nicht zum Bau, zur Änderung oder zur Erweiterung bestehender Infrastruktur.
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Drucknummer: 119_HR_331
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Startdatum: 2025-01-13