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Offenlegungspflichten für institutionelle Anlageverwalter bezüglich Stimmrechtsberatern

Dieser Gesetzentwurf ändert den Securities Exchange Act von 1934 und verlangt von institutionellen Anlageverwaltern jährliche Berichte über ihr Abstimmungsverhalten bei Aktionärsvorschlägen und die Nutzung von Stimmrechtsberatungsfirmen. Er schreibt eine Zertifizierung vor, dass Abstimmungsentscheidungen ausschließlich auf dem besten wirtschaftlichen Interesse der Aktionäre beruhen. Zudem müssen Verwalter mit einem Vermögen von über 100 Milliarden USD vor bestimmten Abstimmungen wirtschaftliche Analysen durchführen.
Wichtige Punkte
Verpflichtende jährliche Berichterstattung an die Kommission über Abstimmungen zu Aktionärsvorschlägen und die Übereinstimmung mit Empfehlungen von Stimmrechtsberatern.
Verwalter mit einem Vermögen von über 100 Milliarden USD müssen für bestimmte Abstimmungen eine Wirtschaftsanalyse durchführen, um sicherzustellen, dass diese im besten wirtschaftlichen Interesse der Aktionäre sind.
Anforderung einer Zertifizierung, dass Abstimmungsentscheidungen ausschließlich auf dem besten wirtschaftlichen Interesse der Aktionäre beruhen.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3402
Sponsor: Rep. Loudermilk, Barry [R-GA-11]
Startdatum: 2025-05-14