Neue Personalstandards für Pflegekräfte in Krankenhäusern: Mehr Pflegekräfte, sicherere Versorgung.
Dieses Gesetz führt Mindestanforderungen an die Anzahl der direkt am Patienten tätigen Pflegekräfte in Krankenhäusern ein. Ziel ist es, die Patientensicherheit und die Qualität der Versorgung zu verbessern sowie die Arbeitszufriedenheit der Pflegekräfte zu erhöhen. Krankenhäuser müssen Personalpläne entwickeln und die festgelegten Quoten einhalten, was potenziell zu einer besseren Versorgung für jeden Patienten führen kann.
Wichtige Punkte
Einführung von Mindestquoten für Pflegekräfte pro Patient in Krankenhäusern, z.B. 1 Pflegekraft pro 1 Patient in Trauma-Notaufnahmen, 1 pro 2 in Intensivstationen, 1 pro 4 in medizinisch-chirurgischen Einheiten.
Verbot von verpflichtenden Überstunden für Pflegekräfte zur Erfüllung der Personalvorgaben und Verbot der Verwendung von Videomonitoren als Ersatz für die direkte Patientenbeobachtung durch Pflegekräfte.
Pflegekräfte erhalten das Recht, Aufgaben abzulehnen, wenn sie der Meinung sind, dass dies die Patientensicherheit oder ihre Lizenz gefährdet, ohne Angst vor Repressalien durch das Krankenhaus.
Krankenhäuser müssen die tatsächliche Personalbesetzung der Pflegekräfte für jede Schicht veröffentlichen und genaue Aufzeichnungen führen, die Patienten und der Öffentlichkeit zugänglich sind.
Das Gesetz sieht Geldstrafen für Krankenhäuser und Personen vor, die wissentlich gegen die neuen Bestimmungen verstoßen, sowie Finanzierungsmechanismen für zusätzliche Kosten der Krankenhäuser.
Unterstützung für Pflegekräfte durch Stipendienprogramme, Zuschüsse zur Personalbindung und Mentoring-Projekte für neue Pflegekräfte.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3415
Sponsor: Rep. Schakowsky, Janice D. [D-IL-9]
Startdatum: 2025-05-14