Drohnen in Wildnisgebieten: Umweltüberwachung und Notfallrettung erlaubt
Das Gesetz erlaubt staatlichen Behörden (Bundes-, Landes-, Kommunal- und Stammesbehörden) den Einsatz von Drohnen in ausgewiesenen Wildnisgebieten und Studiengebieten. Ziel ist die Verbesserung der Umweltüberwachung (z. B. invasive Arten), die Durchführung von Such- und Rettungsaktionen sowie die Reaktion auf Naturkatastrophen. Für Bürger bedeutet dies potenziell schnellere Hilfe in Krisensituationen und einen besseren Schutz wertvoller Naturgebiete, obwohl es eine Ausnahme vom bestehenden Verbot mechanischer Fahrzeuge in diesen Zonen einführt.
Wichtige Punkte
Genehmigung für öffentliche Stellen, unbemannte Flugsysteme (Drohnen) in ausgewiesenen Wildnisgebieten einzusetzen.
Drohnen werden zur Umweltüberwachung eingesetzt, einschließlich der Erkennung schädlicher Algenblüten und invasiver Arten.
Der Einsatz von Drohnen ist für Zwecke der öffentlichen Sicherheit, wie Strafverfolgung, Such- und Rettungsaktionen sowie die Überwachung von Naturkatastrophenfolgen, gestattet.
Die Änderung betrifft Wildnisgebiete, potenzielle Wildnisgebiete und Wildnisstudiengebiete.
Eingebracht
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3433
Sponsor: Rep. Donalds, Byron [R-FL-19]
Startdatum: 2025-05-15