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Klarstellung des Beschäftigungsstatus: Direktverkäufer und Immobilienmakler

Dieses Gesetz stellt klar, dass Direktverkäufer und Immobilienmakler nach Arbeitsrecht nicht als Angestellte gelten. Dies bedeutet, dass ihre Beziehung zu Unternehmen anders behandelt wird als ein traditionelles Arbeitsverhältnis, was sich auf ihre Rechte und Pflichten, wie den Zugang zu Arbeitnehmerleistungen oder Steuerregeln, auswirken kann.
Wichtige Punkte
Direktverkäufer und Immobilienmakler werden nicht als Angestellte, sondern als unabhängige Auftragnehmer eingestuft.
Diese Änderung kann sich auf die Steuerbehandlung und den Zugang zu Sozialleistungen für diese Berufsgruppen auswirken.
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3495
Sponsor: Rep. Kiley, Kevin [R-CA-3]
Startdatum: 2025-05-19