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Mindestlohn-Ausnahmen für Outdoor-Freizeitmitarbeiter

Neue Regeln könnten die Einkommen von Personen beeinflussen, die in der Outdoor-Freizeit- und Reiseführerbranche arbeiten. Unternehmen, die saisonal tätig sind oder schwankende Einnahmen haben, könnten von den Mindestlohn- und Höchstarbeitszeitvorschriften ausgenommen werden. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter dieser Unternehmen möglicherweise weniger verdienen oder länger arbeiten könnten, ohne Überstundenzuschläge zu erhalten.
Wichtige Punkte
Mitarbeiter von Outdoor-Freizeit- und Reiseführer-Diensten können von Mindestlohn- und Überstundenregelungen ausgenommen werden.
Diese Ausnahme gilt für Unternehmen, die nicht länger als sieben Monate im Jahr tätig sind oder deren Einnahmen in einer Jahreshälfte deutlich niedriger sind als in der anderen.
Die Änderungen treten ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes in Kraft und gelten für Löhne und Überstunden für Arbeitswochen, die an oder nach diesem Datum beginnen.
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Status: Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3499
Sponsor: Rep. Owens, Burgess [R-UT-4]
Startdatum: 2025-05-19