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Unterstützung für Hinterbliebene: Unbegrenzte Ansprüche auf Leistungen

Dieses Gesetz hebt die Frist für die Beantragung von Leistungen für Hinterbliebene von Militärangehörigen auf, die am oder nach dem 11. September 2001 im Dienst ums Leben kamen. Dies bedeutet, dass berechtigte Personen nicht mehr durch eine Sechsjahresfrist eingeschränkt sind, um finanzielle Unterstützung von der Regierung zu beantragen.
Wichtige Punkte
Hebt die sechsjährige Verjährungsfrist für Leistungsansprüche von Hinterbliebenen von Militärangehörigen auf.
Gilt für Militärangehörige, die am oder nach dem 11. September 2001 im Dienst ums Leben kamen.
Für Anträge, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes gestellt werden, gibt es keine zeitliche Begrenzung.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3509
Sponsor: Rep. Golden, Jared F. [D-ME-2]
Startdatum: 2025-05-20