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Militärprämien ab 2025 von der Einkommensteuer befreit

Dieser Gesetzentwurf führt einen wichtigen finanziellen Vorteil für Soldaten ein. Ab 2025 werden bestimmte Prämien, die an Mitglieder der uniformierten Dienste gezahlt werden (wie z.B. Anwerbe- oder Wiederverpflichtungsprämien), vom Bundeseinkommen ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Militärangehörige den vollen Betrag dieser Prämien behalten können, ohne darauf Einkommensteuer zahlen zu müssen.
Wichtige Punkte
Militärprämien, die an Mitglieder der uniformierten Dienste gezahlt werden, zählen nicht mehr als steuerpflichtiges Einkommen.
Diese Änderung erhöht den tatsächlichen Betrag, den Soldaten aus diesen Prämien erhalten, da die Steuerlast entfällt.
Die neuen Steuervorschriften gelten für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3515
Sponsor: Rep. Kiggans, Jennifer A. [R-VA-2]
Startdatum: 2025-05-20