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Verbot ausländischer Gelder bei Volksabstimmungen und Initiativen

Dieses Gesetz erweitert das bestehende Verbot von Spenden ausländischer Staatsangehöriger bei Wahlen auf staatliche und lokale Volksabstimmungen und Initiativen. Das bedeutet, dass ausländische Akteure keine Kampagnen mehr finanzieren können, die sich auf Abstimmungen über wichtige lokale Angelegenheiten beziehen, um die Transparenz und Unabhängigkeit der Entscheidungsprozesse zu erhöhen. Diese Änderungen treten sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft.
Wichtige Punkte
Erweiterung des Verbots ausländischer Spenden auf Volksabstimmungen und Initiativen.
Schutz lokaler Entscheidungsprozesse vor ausländischem Einfluss.
Neue Regeln gelten ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3535
Sponsor: Rep. Fitzpatrick, Brian K. [R-PA-1]
Startdatum: 2025-05-21