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Änderungen der Haftung bei Infrastruktur-Bauunfällen

Dieses neue Gesetz ändert die Haftungsregeln für Unfälle auf bundesfinanzierten Infrastrukturprojekten. Es führt einen Standard der „vergleichenden Fahrlässigkeit“ ein, was bedeutet, dass verletzte Personen eine Mitverantwortung für ihre Verletzungen tragen können, wenn sie Sicherheitsvorschriften nicht befolgt haben. Dies soll große Bauprojekte erleichtern.
Wichtige Punkte
Keine automatische Haftung mehr für Eigentümer und Auftragnehmer bei Unfällen auf bundesfinanzierten Infrastrukturprojekten.
Einführung der „vergleichenden Fahrlässigkeit“: Wenn eine verletzte Person zum Unfall beigetragen hat (z.B. durch Nichtbenutzung von Sicherheitsausrüstung), kann ihre Entschädigung reduziert werden.
Landesgesetze, die eine automatische Haftung vorschreiben, werden durch diese neuen Bundesregeln ersetzt.
Fälle im Zusammenhang mit diesen Unfällen werden ausschließlich von Bundesgerichten behandelt.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3548
Sponsor: Rep. Langworthy, Nicholas A. [R-NY-23]
Startdatum: 2025-05-21