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Begrenzung der Telearbeit für Bundesbedienstete: Anwesenheitspflicht und Gehaltsanpassungen.

Dieses Gesetz führt strenge Beschränkungen für die Telearbeit der meisten Bundesbediensteten ein und verlangt, dass sie mindestens 60 % ihrer Arbeitszeit im Büro verbringen. Eine wesentliche Folge ist, dass Mitarbeiter, die weiterhin Telearbeit leisten, möglicherweise ihren Anspruch auf höhere ortsabhängige Gehaltszuschläge verlieren, was ihre Gesamtvergütung reduzieren könnte. Ziel ist es, die Präsenz im Büro zu erhöhen und die Produktivität der Telearbeit besser zu überwachen.
Wichtige Punkte
Die meisten Bundesbediensteten dürfen maximal 40 % der Arbeitstage pro Abrechnungszeitraum Telearbeit leisten (etwa zwei Tage pro Woche).
Telearbeitende Bundesbedienstete erhalten ortsabhängige Gehaltszuschläge nur noch nach dem niedrigsten Satz, was ihr Gehalt in teuren Regionen senken kann.
Bundesbehörden müssen Überwachungssysteme für Telearbeiter einführen und jährlich über Produktivität, Kosten und Sicherheitsrisiken der Telearbeit berichten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_357
Sponsor: Rep. Nunn, Zachary [R-IA-3]
Startdatum: 2025-01-13