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Verbot von Aktienhandel für Kongressmitglieder, längeres Lobbyverbot und Ende der Gehaltserhöhungen.

Dieses Gesetz legt strenge ethische Regeln für Kongressmitglieder und ihre Ehepartner fest, indem es ihnen verbietet, individuelle Aktien und bestimmte Finanzinstrumente zu handeln oder zu halten, um die Nutzung nicht öffentlicher Informationen zu verhindern. Es verlängert auch die „Abkühlphase“, bevor ehemalige Mitglieder Lobbyisten werden dürfen, und schafft die automatische Anpassung der Kongressgehälter an die Lebenshaltungskosten ab. Ziel ist es, das öffentliche Vertrauen zu stärken.
Wichtige Punkte
Aktienhandelsverbot: Kongressmitglieder und ihre Ehepartner dürfen keine individuellen Aktien, Rohstoffe oder Derivate kaufen, verkaufen oder halten, es sei denn, sie befinden sich in diversifizierten Fonds oder qualifizierten Blind Trusts.
Verlängertes Lobbyverbot: Das Lobbyverbot nach dem Ausscheiden aus dem Amt wird für ehemalige Senatoren von 2 auf 6 Jahre und für ehemalige Repräsentanten von 1 auf 3 Jahre verlängert.
Abschaffung automatischer Gehaltserhöhungen: Das Gesetz hebt die automatische jährliche Anpassung der Gehälter der Kongressmitglieder an die Lebenshaltungskosten auf.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_358
Sponsor: Rep. Nunn, Zachary [R-IA-3]
Startdatum: 2025-01-13