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Übertragung von Bildungsleistungen für Militärangehörige, die wegen COVID-19-Impfverweigerung entlassen wurden

Dieses Gesetz ermöglicht es Militärangehörigen, die wegen Verweigerung der COVID-19-Impfung entlassen wurden, ihre Bildungsleistungen auf ihre Angehörigen zu übertragen. Dies gilt für Personen, die zwischen dem 24. August 2021 und dem 10. Januar 2023 entlassen wurden. Kinder können diese Leistungen nutzen, nachdem der Militärangehörige mindestens sechs Dienstjahre absolviert hat.
Wichtige Punkte
Militärangehörige, die wegen COVID-19-Impfverweigerung entlassen wurden, können Bildungsleistungen an Angehörige übertragen.
Die Übertragungsoption gilt für Entlassungen zwischen August 2021 und Januar 2023.
Kinder können übertragene Leistungen nutzen, nachdem der Militärangehörige sechs Dienstjahre absolviert hat.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3619
Sponsor: Rep. Barrett, Tom [R-MI-7]
Startdatum: 2025-05-29