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Datenerfassung zu Polizeikontakten mit psychisch kranken Personen.

Dieses neue Gesetz verpflichtet den Generalstaatsanwalt, Daten über die Interaktionen von Polizeibeamten mit Personen mit psychischen Erkrankungen zu sammeln. Diese Informationen werden ausschließlich für Forschungs- und Statistikzwecke verwendet, um das Verständnis und die Reaktion auf solche Situationen zu verbessern, ohne persönliche Identitäten preiszugeben.
Wichtige Punkte
Die Polizei wird Daten über Interaktionen mit psychisch kranken Personen sammeln, was möglicherweise zu besseren Schulungen und Verfahren führt.
Gesammelte Daten sind anonym und werden für Forschungszwecke verwendet, was die öffentliche Sicherheit und Unterstützung für Bedürftige verbessern kann.
Das Gesetz genehmigt die Finanzierung der Datenerfassung bis 2036, um eine langfristige Überwachung und Analyse zu gewährleisten.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3621
Sponsor: Rep. Bell, Wesley [D-MO-1]
Startdatum: 2025-05-29