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Überprüfung von Bundesleistungen für Personen ab 105 Jahren

Dieses neue Gesetz verlangt von Bundesbehörden, regelmäßig zu überprüfen, ob Personen ab 105 Jahren weiterhin Anspruch auf Bundesleistungen haben. Dies soll sicherstellen, dass Steuergelder korrekt und nur an berechtigte Empfänger ausgegeben werden. Diese Änderungen treten am 31. Dezember 2025 in Kraft.
Wichtige Punkte
Bundesbehörden werden halbjährlich die Leistungsberechtigung für Personen ab 105 Jahren überprüfen.
Ziel ist es, fehlerhafte Leistungszahlungen zu verhindern.
Die Bestimmungen treten am 31. Dezember 2025 in Kraft.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3659
Sponsor: Rep. Steube, W. Gregory [R-FL-17]
Startdatum: 2025-05-29