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Verbot ausgewählter Lebensmittelfarbstoffe: Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

Dieses Gesetz zielt darauf ab, bestimmte als unsicher eingestufte Lebensmittelfarbstoffe aus Lebensmitteln zu entfernen. Ab Ende 2025 und 2026 gelten Lebensmittel, die diese Zusatzstoffe enthalten, als verfälscht und dürfen nicht mehr verkauft werden. Dies wirkt sich direkt darauf aus, was Verbraucher in den Geschäften finden, und erhöht die Sicherheit der konsumierten Lebensmittel.
Wichtige Punkte
Ab dem 31. Dezember 2025 sind die Farbstoffe Citrus Red Nr. 2 und Orange B in Lebensmitteln verboten.
Ab dem 31. Dezember 2026 sind die Farbstoffe Rot Nr. 40, Gelb Nr. 5, Gelb Nr. 6, Grün Nr. 3, Blau Nr. 1 und Blau Nr. 2 in Lebensmitteln verboten.
Lebensmittelprodukte, die diese Farbstoffe nach den angegebenen Daten enthalten, gelten als illegal und dürfen nicht verkauft werden.
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Status: Eingebracht
Bürgerwille
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3722
Sponsor: Rep. Luna, Anna Paulina [R-FL-13]
Startdatum: 2025-06-04