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Ein-Agentur-Gesetz: Kartellrechtsdurchsetzung geht an Generalstaatsanwalt

Dieses Gesetz überträgt alle Zuständigkeiten für die Kartellrechtsdurchsetzung von der Federal Trade Commission (FTC) an den Generalstaatsanwalt. Ziel ist es, die Bemühungen zu straffen und Doppelarbeit zu vermeiden, was sich auf die Art und Weise auswirken könnte, wie die Regierung große Unternehmen überwacht und den Wettbewerb auf dem Markt schützt, was möglicherweise die Verbraucherpreise und die Produktverfügbarkeit beeinflusst.
Wichtige Punkte
Alle Kartellrechtsfälle, Mitarbeiter und Gelder der FTC werden an das Justizministerium unter der Aufsicht des Generalstaatsanwalts übertragen.
Die FTC darf keine neuen Kartellrechtsuntersuchungen oder -maßnahmen mehr einleiten, außer bei laufenden Angelegenheiten.
Der Generalstaatsanwalt erhält die alleinige Befugnis zur Durchsetzung des Kartellrechts, einschließlich der Untersuchung von Unternehmen und der Veröffentlichung von Berichten.
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Status:
Eingebracht
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Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_384
Sponsor: Rep. Cline, Ben [R-VA-6]
Startdatum: 2025-01-14