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Entzug von Bundesmitteln für Gebiete, die bei der Einwanderung nicht kooperieren.

Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, Bundesfinanzhilfen für Staaten und lokale Gebietskörperschaften zu sperren, die nicht mit den Bundesbehörden bei der Durchsetzung der Einwanderungsgesetze zusammenarbeiten. Wenn eine lokale Gerichtsbarkeit als nicht konform eingestuft wird, verliert sie den Anspruch auf Bundesmittel. Der Entzug der Mittel dauert mindestens ein Jahr, bis die Einhaltung der Vorschriften durch den Generalstaatsanwalt bestätigt wird.
Wichtige Punkte
Mittelentzug: Gebietskörperschaften, die Anfragen des Heimatschutzministeriums (DHS) nicht nachkommen oder gegen Einwanderungsgesetze verstoßen, verlieren den Anspruch auf Bundesfinanzhilfen.
Identifizierung durch den Generalstaatsanwalt: Der Generalstaatsanwalt ist verpflichtet, jährlich Gebietskörperschaften zu identifizieren, die die Vorschriften nicht einhalten, und dies dem Kongress zu melden.
Mindestens ein Jahr Strafe: Die Nichtberechtigung dauert mindestens ein Jahr und erfordert eine offizielle Bestätigung der Einhaltung durch den Generalstaatsanwalt für die Wiederherstellung der Mittel.
article Offizieller Text account_balance Prozessseite
Eingebracht
Bürgerumfrage
Keine Stimmen abgegeben
Zusätzliche Informationen
Drucknummer: 119_HR_3861
Sponsor: Rep. Biggs, Sheri [R-SC-3]
Startdatum: 2025-06-10